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STEUERLICHE VORTEILE

Seit dem 1. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit zudem unbürokratisch steuerlich unterstützt. Immerhin 500 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr seither lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren.

Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen. Hierzu zählen beispielswiese:

  1. Bewegungsprogramme

  2. Ernährungsangebote

  3. Suchtprävention

  4. Stressbewältigung

 

Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder ein Gesundheitszentrum bzw. Fitnessstudio.

EINKOMMENSSTEUERGESETZ (EStG), § 3 Nr. 34:
Betriebliche Gesundheitsförderung

 

„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“

Anfahrt & Parken

Kostenfreie Parkplätze finden Sie direkt vor dem Gebäude mit wenigen Metern Fußweg zum Eingang. Bitte vergessen Sie nicht die Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe zu hinterlegen. Das Parken ist mit Parkscheibe für 3 Stunden gebührenfrei. Der Weg zur Praxis und das Gebäude ist barrierefrei.

Öffnungszeiten Physiotherapie

Montag - Freitag       07.00 - 20.00 Uhr

Öffnungszeiten medizinisches Trainingszentrum

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